Merkur Casino Norderney
Merkur Casino Norderney

Dieses Dokument beschreibt die Pflichten zur Geldwäscheprävention und Kundenidentifizierung bei Merkur Casino Norderney.

AML/KYC-Richtlinie Merkur Casino Norderney

1. Geltungsbereich und Zweck

Diese Richtlinie beschreibt Pflichten und Verfahren, die bei Merkur Casino Norderney im Bereich der Geldwäscheprävention (Anti-Money Laundering, AML) und der Kundenidentifizierung (Know Your Customer, KYC) anzuwenden sind. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) sowie die einschlägigen Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021). Ziel ist die Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung der angebotenen Leistungen für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstige illegale Zwecke.

Diese Richtlinie gilt für alle Personen, die ein Konto eröffnen oder Transaktionen über die Einrichtungen von Merkur Casino Norderney durchführen.

2. Kundensorgfaltspflichten (KYC)

2.1 Identifizierung und Verifikation

Jede Person, die ein Konto eröffnet oder Leistungen in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, ihre Identität nachzuweisen. Die Identifizierung erfolgt vor oder spätestens bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung. Hierzu werden insbesondere folgende Angaben erhoben und geprüft:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

Die Verifikation erfolgt anhand amtlicher Lichtbilddokumente. Kopien oder digitale Nachweise müssen lesbar und vollständig sein. Unvollständige oder nicht verifizierbare Unterlagen führen zur Aussetzung oder Ablehnung der Kontoaktivierung.

2.2 Feststellung wirtschaftlich Berechtigter

Sofern eine Person im Auftrag oder zugunsten einer anderen Person handelt, ist der wirtschaftlich Berechtigte gesondert festzustellen und zu dokumentieren. Merkur Casino Norderney ist verpflichtet, die tatsächliche Kontrolle über ein Konto und die dahinterstehenden wirtschaftlichen Interessen zu klären.

2.3 Zahlungsmittelprüfung

Jede Person, die ein Konto nutzt, muss nachweisen, dass die verwendete Zahlungsmethode auf deren eigenen Namen lautet und dieser Person tatsächlich zugeordnet ist. Anonyme Zahlungsmittel, darunter Barvoucher und vergleichbare nicht rückverfolgbare Instrumente, sind für Transaktionen nicht zugelassen. Die Prüfung des Zahlungswegs erfolgt in Zusammenarbeit mit dem jeweils eingesetzten Zahlungsdienstleister.

2.4 Ein-Konto-Grundsatz

Jede natürliche Person darf nur ein einziges Konto führen. Die Eröffnung mehrerer Konten durch dieselbe Person (Multi-Accounting) ist untersagt. Bei Feststellung eines Verstoßes werden alle betroffenen Konten gesperrt und der Vorgang dokumentiert.

3. Risikobasierter Ansatz

Bei Merkur Casino Norderney wird ein risikobasierter Ansatz angewendet. Der Umfang der Sorgfaltspflichten richtet sich nach dem festgestellten Risikoprofil des Kunden.

Risikostufe - Überprüfungsintervall

  • Niedriges Risiko - Bis zu fünf Jahre
  • Mittleres Risiko - Bis zu drei Jahre
  • Hohes Risiko - Jährlich oder anlassbezogen

Bei Kunden mit erhöhtem Risikoprofil werden verstärkte Sorgfaltspflichten angewendet. Dazu gehören insbesondere die Einholung zusätzlicher Nachweise zur Herkunft der Mittel sowie eine engmaschigere Überwachung von Transaktionen.

4. Laufende Überwachung

Bestehende Geschäftsbeziehungen unterliegen einer fortlaufenden Überwachung. Dazu zählen insbesondere:

  • Prüfung von Transaktionen auf Konsistenz mit dem bekannten Kundenprofil
  • Aktualisierung von Kundendaten bei wesentlichen Änderungen
  • Erkennung ungewöhnlicher oder verdächtiger Aktivitätsmuster

Transaktionen, die nicht mit dem bekannten wirtschaftlichen Hintergrund oder dem üblichen Verhalten eines Kunden vereinbar sind, werden gesondert geprüft.

5. Verdachtsmeldungen und Meldepflichten

Liegen Anhaltspunkte vor, dass eine Transaktion oder eine Geschäftsbeziehung mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung stehen könnte, besteht die gesetzliche Verpflichtung, unverzüglich eine Verdachtsmeldung an die zuständige Behörde zu erstatten. Zuständige Stelle in Deutschland ist die Financial Intelligence Unit (FIU). Meldungen erfolgen über das System goAML.

Die Unterrichtung des betroffenen Kunden über eine laufende Verdachtsmeldung ist gesetzlich untersagt.

6. Aufbewahrung von Unterlagen

Alle im Rahmen der KYC-Prüfung erhobenen Daten und Dokumente werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt. Nach aktuellem Stand des GwG beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung oder nach dem Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion.

Die gespeicherten Daten werden ausschließlich verwendet zur:

  • Erfüllung von Pflichten der Geldwäscheprävention
  • Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Anforderungen
  • Beantwortung von Anfragen zuständiger Behörden im gesetzlichen Rahmen

7. Interne Organisation und Verantwortlichkeit

Zur Sicherstellung der Einhaltung der AML/KYC-Anforderungen bestehen bei Merkur Casino Norderney interne Kontrollmechanismen. Diese umfassen insbesondere:

  • Benennung eines verantwortlichen Geldwäschebeauftragten
  • Regelmäßige Schulungen der relevanten Mitarbeiter
  • Dokumentierte interne Prüfverfahren und Eskalationswege
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung dieser Richtlinie

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Kunden sind verpflichtet, alle angeforderten Informationen und Dokumente vollständig, wahrheitsgemäß und innerhalb der jeweils gesetzten Fristen bereitzustellen. Werden angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, ist Merkur Casino Norderney berechtigt, den Zugang zum Konto vorübergehend einzuschränken oder die Geschäftsbeziehung zu beenden.

Die Vorlage falscher oder gefälschter Dokumente stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar und wird den zuständigen Behörden gemeldet.

9. Änderungen dieser Richtlinie

Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf an geänderte gesetzliche oder behördliche Anforderungen angepasst. Wesentliche Änderungen werden in geeigneter Form kommuniziert.

Die jeweils aktuelle Fassung dieser Richtlinie gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung.